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Fahrtennachweis

Der Fahrtennachweis soll folgende Angaben enthalten: 

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Nationalität des Besatzungsmitglieds
  • Datum des Törns und Anzahl der Tage mit Seefahrt sowie Ausgangshafen, angelaufene Häfen und Zielhafen
  • Distanz in Seemeilen über Grund unter Segel und Motor getrennt, Anzahl Stunden auf See bei Windstärke von mehr als 5 Bft
  • Schiffsdaten gemäss Flaggenschein
  • Name, Vorname, Nationalität, Adresse der Schiffsführerin oder des Schiffsführers sowie Art und Nummer des Hochseeausweises
  • Angaben über die von der Kandidatin oder vom Kandidaten an Bord ausgeführten Tätigkeiten in den Sparten Sicherheit, Wetter, Navigation, Segelmanöver, Anker- und Leinenmanöver

Nautische Ausbildung auf See

  • Die Fähigkeiten und Handlungen, die das Führen einer Jacht ermöglichen, werden im Fahrtennachweis aufgeführt.
  • Folgende nautische Kenntnisse und die sichere Durchführung der beschriebenen Manöver müssen während der Ausbildung von einem zur Prüfung befähigten Schiffsführer oder einer zur Prüfung befähigten Schiffsführerin geprüft und mit Unterschrift bestätigt werden:

a. generelle Kenntnis der Jacht, Kenntnis in ihrer Benützung, in der Unterbringung von Sicherheitsausrüstung sowie in der Überprüfung von Motor und Segel

        b. Kenntnis der Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

        c. Anker- und Anlegemanöver

        d. Manöver in Häfen

        e. Mensch-über-Bord-Manöver

        f. Beurteilung des Wetters und des Seegangs

g. sichere Navigation, Bestimmen der eigenen Position,  Wahl einer geeigneten Route